In Kürze: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen – Gesetz ist er aber noch nicht, das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Kernpunkt: Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen fällt weg. Die Heizungsförderung über KfW 458 bleibt davon unberührt und liegt weiter bei bis zu 70 % bzw. maximal 21.000 €.
Das umstrittene „Heizungsgesetz“ wird umgebaut: weg von der Technologiepflicht, hin zu mehr Wahlfreiheit – aber mit neuen Brennstoffregeln ab 2029. Dieser Ratgeber zeigt dir den aktuellen Stand, was sich ändert und wie viel Förderung du bekommst. Stand: Juni 2026.
Was ist das Heizungsgesetz 2026 (GModG)?
Das Heizungsgesetz 2026 ist die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das GEG ablösen und die Vorgaben für den Heizungstausch technologieoffener und flexibler machen.
Der wichtigste Unterschied: Statt eine bestimmte Technik vorzuschreiben, sollst du als Eigentümer wieder selbst entscheiden können, womit du heizt. Die pauschale Pflicht, jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
Gilt das GModG schon?
Nein. Das GModG ist bisher nur ein Kabinettsentwurf: Das Bundeskabinett hat ihn am 13. Mai 2026 beschlossen, er muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren. Bis zum Inkrafttreten sind Änderungen möglich.
Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. November 2026. Bis dahin gilt weiterhin das GEG 2024 – einschließlich der 65-Prozent-Regel beim Neueinbau von Heizungen, deren Frist für größere Städte ebenfalls auf den 1. November 2026 verschoben wurde.
Merksatz: Wer vor dem Inkrafttreten des GModG eine Heizung einbaut, fällt noch unter das alte GEG-Recht. Bei einer geplanten Entscheidung lohnt sich daher der Blick auf den genauen Zeitpunkt.
Fällt die 65-Prozent-Pflicht wirklich weg?
Ja. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, entfällt mit dem GModG vollständig – für Neubau und Bestand. Auch der Austauschzwang für alte Kessel und das Betriebsverbot für bestimmte Öl- und Gasheizungen sollen gestrichen werden.
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Punkte gegenüber.
| Regelung | Bisher (GEG 2024) | Geplant (GModG) |
|---|---|---|
| 65-%-Pflicht für neue Heizungen | Ja | Entfällt |
| Heizungsart | faktisch Wärmepumpe/EE-Lösung | frei wählbar (technologieoffen) |
| Austauschzwang für Altkessel | teilweise (z. B. 30-Jahre-Regel) | entfällt |
| Fossile Heizungen | nur mit 65 % EE | erlaubt, aber Bio-Treppe ab 2029 |
Stand: Kabinettsentwurf vom 13.5.2026, noch nicht final. Quelle: Bundesregierung / BBSR-GEG-Portal, 2026.
Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, nach dem GModG-Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen grundsätzlich erlaubt. Allerdings greift ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Die geplanten Stufen der Bio-Treppe:
- ab 2029: 10 % klimaneutrale Brennstoffe
- ab 2030: 15 %
- ab 2035: 30 %
- ab 2040: 60 %
Wichtig für die Wirtschaftlichkeit: Der CO₂-Preis steigt weiter, und klimaneutrale Brennstoffe sind teurer. Eine neue Gasheizung kann im Einbau günstiger sein, im Betrieb über die Jahre aber deutlich teurer werden.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Heizungsförderung läuft 2026 unabhängig vom GModG weiter – über das KfW-Programm 458 als Zuschuss (kein Kredit). Du bekommst bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Die 70 % setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die kombinierbar, aber bei 70 % gedeckelt sind.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller mit förderfähiger Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | selbstnutzende Eigentümer, Austausch alter fossiler Heizung; voll bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | 30 % | selbstnutzend, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | 5 % | effiziente Wärmepumpe (natürliches Kältemittel oder Erdreich/Wasser/Abwasser) |
| Maximal (gedeckelt) | 70 % | max. 21.000 € (70 % von 30.000 €) |
Quelle: KfW-Programm 458 / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Den Antrag musst du zwingend vor dem verbindlichen Auftrag an den Fachbetrieb stellen – der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Gefördert werden in der Regel Bestandsgebäude; reine neue Gasheizungen sind nicht förderfähig.
Jetzt tauschen oder warten?
Wenn deine Heizung funktioniert, besteht durch das GModG kein Zwang zum sofortigen Austausch. Lohnen kann sich ein Tausch trotzdem – wegen der hohen Förderung und steigender Kosten für fossile Brennstoffe.
Eine Wärmepumpe ist besonders effizient, wenn dein Haus gut gedämmt ist und du sie clever mit Solarstrom kombinierst. Wann sich das rechnet, zeigt unser Ratgeber Wärmepumpe mit Solar im Eigenheim. Wer ohnehin saniert, findet Anregungen unter ökologisch bauen und Smart Home zum Energiesparen.
Förderung für deinen Heizungstausch prüfen
Eine unabhängige Energieberatung rechnet aus, welche Förderbausteine dir zustehen und ob sich Wärmepumpe oder eine Alternative für dein Haus lohnt. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden – plane das früh ein.
Fazit: Das bringt das Heizungsgesetz 2026
Das GModG bringt mehr Wahlfreiheit: Die 65-Prozent-Pflicht fällt, fossile Heizungen bleiben erlaubt, niemand muss eine funktionierende Heizung austauschen. Im Gegenzug kommen ab 2029 mit der Bio-Treppe steigende Brennstoffpflichten und der CO₂-Preis.
Beachte den Status: Das Gesetz ist noch ein Entwurf, geplantes Inkrafttreten ist der 1. November 2026. Die Förderung von bis zu 21.000 € gibt es aber schon heute – wer tauschen will, sollte den KfW-Antrag rechtzeitig vor dem Auftrag stellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Das GModG befindet sich im parlamentarischen Verfahren, Änderungen sind möglich. Maßgeblich sind die beschlossenen Gesetze und Förderbedingungen. Stand: Juni 2026.
Quellen
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
- BBSR / GEG-Infoportal: GModG – aktueller Stand
- KfW-Programm 458 / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Heizungsförderung für Privatpersonen









