In Kürze: Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei verdienen – zusätzlich zur Rente. Die Aktivrente ist keine neue Rente, sondern ein Steuerfreibetrag nach § 3 EStG. Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen.
Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber das Weiterarbeiten im Ruhestand steuerlich attraktiver gemacht. Dieser Ratgeber zeigt dir, wer die Aktivrente nutzen kann, wie viel steuerfrei bleibt und worauf du achten musst. Stand: Juni 2026.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Anders als der Name vermuten lässt, ist sie keine eigene Rentenleistung, sondern eine Steuerbefreiung nach § 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
Konkret bleiben bis zu 2.000 € Brutto-Arbeitslohn pro Monat steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag und fließt nicht in den Progressionsvorbehalt ein – sie erhöht also nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Die Aktivrente wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen, am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bestätigt und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Anspruch hat, wer zwei Bedingungen erfüllt: Du musst die Regelaltersgrenze erreicht haben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ob du deine Rente bereits beziehst oder den Rentenbeginn aufschiebst, spielt dabei keine Rolle.
Die Regelaltersgrenze liegt je nach Geburtsjahr bei bis zu 67 Jahren. Wer eine vorgezogene Altersrente vor dieser Grenze bezieht, kann die Aktivrente nicht nutzen.
Die folgende Übersicht zeigt, wer profitiert – und wer nicht.
| Profitiert | Profitiert nicht |
|---|---|
| Hat die Regelaltersgrenze erreicht und arbeitet sozialversicherungspflichtig weiter | Bezieht eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze |
| Angestellte mit Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit | Selbstständige und Gewerbetreibende |
| Egal, ob die Rente bezogen oder aufgeschoben wird | Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen |
Wie viel bleibt bei der Aktivrente steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat, also bis zu 24.000 € im Kalenderjahr. Verdienst du mehr, wird nur der Teil über 2.000 € versteuert – die ersten 2.000 € bleiben in jedem Fall steuerfrei.
Die folgende Tabelle zeigt das Prinzip bei verschiedenen Monatslöhnen.
| Brutto-Arbeitslohn / Monat | Steuerfrei | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| 1.500 € | 1.500 € | 0 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 0 € |
| 3.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
| 5.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
Steuerliche Wirkung des Freibetrags nach § 3 EStG. Quelle: Bundesregierung / Bundesfinanzministerium, 2026.
Faustregel: Bis 2.000 € Monatslohn zahlst du auf den Hinzuverdienst keine Lohn- bzw. Einkommensteuer. Sozialabgaben und die Besteuerung der eigentlichen Rente bleiben davon unberührt.
Welche Abgaben fallen trotzdem an?
Trotz der Steuerfreiheit bleiben Sozialabgaben bestehen, denn die Beschäftigung ist weiterhin sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden also weiter fällig.
Wichtig ist auch: Die Aktivrente befreit nur den Arbeitslohn, nicht deine Rente. Die gesetzliche Rente wird wie bisher nach den allgemeinen Regeln besteuert. Steuerfrei ist allein der Hinzuverdienst aus der Beschäftigung bis 2.000 € im Monat.
Lohnt sich die Aktivrente?
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze lohnt sie sich finanziell deutlich, weil der Hinzuverdienst bis 2.000 € komplett ohne Steuer bleibt. Wie groß der Vorteil ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab – je höher das übrige Einkommen, desto stärker wirkt der Freibetrag.
Beispiel: Wer 1.800 € im Monat hinzuverdient, hatte davon bisher je nach Steuerklasse einen Teil an das Finanzamt abzuführen. Mit der Aktivrente bleibt dieser Betrag steuerfrei – über das Jahr summiert sich der Vorteil auf einen spürbaren vierstelligen Bereich.
Zur Einordnung: Schon 2024 waren laut Statistischem Bundesamt rund 13 % der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig. Für diese Gruppe macht die Aktivrente das Weiterarbeiten finanziell attraktiver.
Wie sich Arbeit und Rente grundsätzlich ergänzen, erklärt unser Überblick Alles über die Rente. Wenn du zusätzlich Erziehungszeiten hast, lies auch Mütterrente 2026 & Mütterrente III.
Musst du die Aktivrente beantragen?
Einen gesonderten Antrag brauchst du nicht: Der Freibetrag wird steuerlich über das Beschäftigungsverhältnis und deine Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Sprich deinen Arbeitgeber auf die korrekte Abrechnung an, damit der Freibetrag von Anfang an angesetzt wird.
Da es um eine neue Steuerregel geht, ist im Zweifel eine kurze Rücksprache mit einer Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll – besonders, wenn du neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte hast.
Fazit: Das bringt die Aktivrente 2026
Die Aktivrente macht Weiterarbeiten im Ruhestand lohnender: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast und sozialversicherungspflichtig arbeitest.
Beachte die Grenzen: Sie gilt nur für Arbeitslohn aus nicht selbstständiger Arbeit, nicht für Selbstständige oder vorgezogene Renten, und Sozialabgaben bleiben bestehen. Innerhalb dieser Regeln ist sie aber ein klarer finanzieller Vorteil. Alles zur Rentenerhöhung 2026 gibt es hier.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen. Stand: Juni 2026.
Quellen
- Bundesregierung: Aktivrente – Fragen und Antworten
- Aktivrentengesetz / Rentenpaket 2025; Steuerfreibetrag nach § 3 EStG (Bundesfinanzministerium)
- Statistisches Bundesamt: Erwerbstätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern, 2024
FAQ
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat bleiben dadurch steuerfrei. Sie ist keine eigene Rente, sondern in § 3 EStG geregelt und seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Profitieren können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Es spielt keine Rolle, ob die Rente bereits bezogen oder aufgeschoben wird. Wer eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze bezieht oder selbstständig ist, kann sie nicht nutzen.
Steuerfrei bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat, also bis zu 24.000 € im Jahr. Verdienst du mehr, wird nur der Teil über 2.000 € versteuert. Der Freibetrag gilt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag.
Ja. Die Beschäftigung bleibt sozialversicherungspflichtig, deshalb sind weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Steuerfreiheit betrifft nur die Einkommensteuer auf den Arbeitslohn.
Nein. Der Freibetrag gilt nur für Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit. Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie aus Vermietung oder Kapitalanlagen sind nicht begünstigt.










