Kurz gesagt: Für Kindererziehung schreibt dir die gesetzliche Rentenversicherung Entgeltpunkte (Rentenpunkte) gut – pro Jahr Erziehung etwa einen Punkt. Für ab 1992 geborene Kinder sind es 36 Monate, also 3,0 Punkte pro Kind. Für vorher geborene Kinder bisher 30 Monate (2,5 Punkte), ab dem 1. Januar 2027 durch die Mütterrente III ebenfalls 36 Monate (3,0 Punkte). Ein Punkt ist aktuell 42,52 € Monatsrente wert.
Erziehungszeiten zählen wie eingezahlte Beiträge – selbst wenn du in dieser Zeit nicht gearbeitet hast. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie viele Rentenpunkte du pro Kind bekommst, was sie wert sind und was sich 2027 ändert. Stand: Juni 2026.
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich pro Kind?
Pro Jahr Kindererziehung gibt es rund einen Entgeltpunkt (genau 0,0833 Punkte je Monat). Wie viele Jahre angerechnet werden, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Kinder ab 1992 geboren: 36 Monate (3 Jahre) → 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.
- Kinder vor 1992 geboren: aktuell 30 Monate (2,5 Jahre) → 2,5 Entgeltpunkte pro Kind.
Die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob du in der Erziehungszeit gearbeitet hast. Erwerbsarbeit und Kindererziehungszeit werden parallel gutgeschrieben – die Punkte für die Erziehung kommen also obendrauf.
Für Adoptiv- und Pflegekinder gelten dieselben Regeln. Bei mehreren Kindern addieren sich die Punkte.
Wie viel ist ein Rentenpunkt für Kindererziehung wert?
Ein Entgeltpunkt entspricht seit dem 1. Juli 2026 einer Monatsrente von 42,52 € (zuvor 40,79 €). Damit lässt sich der Wert der Erziehungspunkte genau beziffern.
| Geburtsjahr des Kindes | Anrechnung | Entgeltpunkte | Rentenwert pro Monat |
|---|---|---|---|
| Ab 1992 | 36 Monate | 3,0 | 127,56 € |
| Vor 1992 (bis 2026) | 30 Monate | 2,5 | 106,30 € |
| Vor 1992 (ab 1.1.2027, Mütterrente III) | 36 Monate | 3,0 | 127,56 € |
Rentenwert seit 1.7.2026: 42,52 € je Entgeltpunkt. Bruttowerte. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2026.
Faustregel: Jeder volle Monat Kindererziehung bringt dir rund 3,54 € mehr Monatsrente (0,0833 Punkte × 42,52 €).
Wie berechne ich meine Rentenpunkte für mehrere Kinder?
Du multiplizierst die Punkte pro Kind mit der Zahl deiner Kinder und das Ergebnis mit dem Rentenwert. Für ab 1992 geborene Kinder sieht das so aus:
| Kinder (ab 1992) | Entgeltpunkte | Rentenplus pro Monat |
|---|---|---|
| 1 Kind | 3,0 | 127,56 € |
| 2 Kinder | 6,0 | 255,12 € |
| 3 Kinder | 9,0 | 382,68 € |
Bei zwei Kindern bedeutet das rund 255 € mehr Rente im Monat – allein aus den Erziehungszeiten.
Wie stark sich der Rentenwert selbst entwickelt, liest du in unserem Überblick zur Rentenerhöhung 2026 mit neuem Rentenwert und Tabelle.
Was ändert die Mütterrente III ab 2027?
Die Mütterrente III gleicht die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an die jüngeren Jahrgänge an: von 30 auf 36 Monate, also von 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte pro Kind. Das ist ein Plus von einem halben Punkt – rund 21,26 € mehr pro Kind und Monat.
Der Anspruch entsteht zum 1. Januar 2027, ausgezahlt wird die Erhöhung aber erst ab 2028. Wer vorher in Rente ist, bekommt den Zuschlag für 2027 rückwirkend nachgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig.
Bekommen auch Väter Rentenpunkte für die Erziehung?
Ja. Die Erziehungszeit wird standardmäßig dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend betreut hat – das können auch Väter sein. Eltern können die Zuordnung aber frei bestimmen.
Dafür reicht eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig: Diese Erklärung wirkt höchstens zwei Monate rückwirkend, für die Zukunft ist sie jederzeit möglich.
Was sind Berücksichtigungszeiten – und was bringen sie?
Neben den Kindererziehungszeiten (den eigentlichen Punkten) gibt es Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie laufen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes und bringen selbst keine zusätzlichen Punkte, wirken aber indirekt.
Sie helfen, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zu erfüllen, und können deine Beitragsjahre aufwerten. Details dazu findest du in unserem Beitrag zu den Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
Wie stelle ich sicher, dass alle Zeiten erfasst sind?
Prüfe deinen Versicherungsverlauf über eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung – besonders vor dem Rentenbeginn. Fehlende Erziehungszeiten lassen sich dort nachtragen.
In den meisten Fällen meldet das Standesamt die Geburt automatisch, die Zeiten müssen aber nicht immer vollständig im Konto stehen. Wie du deine Punkte gezielt sammelst und prüfst, zeigt der Ratgeber Kindererziehung und Rente: Punkte für die Altersvorsorge.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten für Kindererziehung
Wie viele Rentenpunkte gibt es pro Kind?
Für ab 1992 geborene Kinder sind es 3,0 Entgeltpunkte (36 Monate), für vor 1992 geborene aktuell 2,5 Punkte (30 Monate). Ab dem 1. Januar 2027 steigen auch die vor 1992 geborenen Kinder durch die Mütterrente III auf 3,0 Punkte.
Wie viel Rente bringt ein Kind im Monat?
Ein Entgeltpunkt ist seit Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert. Ein ab 1992 geborenes Kind bringt mit 3,0 Punkten also rund 127,56 € mehr Rente pro Monat.
Gelten die Regeln auch für vor 1992 geborene Kinder?
Ja. Für vor 1992 geborene Kinder werden aktuell 30 Monate (2,5 Punkte) angerechnet. Mit der Mütterrente III steigt das ab 2027 auf 36 Monate (3,0 Punkte).
Bekommen auch Väter die Rentenpunkte?
Ja, die Erziehungszeit kann jedem Elternteil zugeordnet werden. Ohne Erklärung erhält sie der Elternteil, der überwiegend erzogen hat. Mit einer gemeinsamen Erklärung an die Rentenversicherung lässt sich die Zuordnung ändern.
Muss ich die Erziehungszeiten beantragen?
Meist nicht, da die Geburt automatisch gemeldet wird. Trotzdem solltest du über eine Kontenklärung prüfen, ob alle Zeiten im Rentenkonto stehen. Fehlende Zeiten kannst du jederzeit nachtragen lassen.
Werden Erziehungszeiten und Gehalt gleichzeitig angerechnet?
Ja. Wenn du während der Erziehungszeit arbeitest, bekommst du die Punkte für die Erziehung zusätzlich zu den Punkten aus deinem Gehalt. Beides wird parallel gutgeschrieben.
Prüf deine Rentenpunkte
Fordere einmal im Jahr deine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an – so stellst du sicher, dass alle Erziehungszeiten erfasst sind und du 2027 automatisch von der Mütterrente III profitierst.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und dein Rentenbescheid. Stand: Juni 2026.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten und Mütterrente
- Deutsche Rentenversicherung / BMAS: Rentenwert ab 1.7.2026 (42,52 € je Entgeltpunkt)
- Rentenpaket 2025 / Mütterrente III (Anspruch ab 1.1.2027)













