In Kürze: Die Mütterrente rechnet Eltern Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente an. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es aktuell bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Mit der Mütterrente III steigt das ab dem 1. Januar 2027 auf 3,0 Entgeltpunkte – ein Plus von rund 21 € pro Kind und Monat. Ausgezahlt wird die Erhöhung wegen des technischen Aufwands erst ab 2028, dann rückwirkend für 2027.
Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 die Mütterrente III beschlossen. Sie schließt eine jahrzehntealte Lücke zwischen älteren und jüngeren Eltern-Jahrgängen. Dieser Ratgeber erklärt dir, wer Anspruch hat, wie viel es pro Kind gibt und wann das Geld kommt. Stand: Juni 2026.
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente ist keine eigene Rente, sondern die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhöht deine spätere Rente, indem Erziehungsjahre wie Beitragszeiten gewertet werden. Das ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.
Der Name ist irreführend: Auch Väter profitieren, wenn sie das Kind überwiegend erzogen haben. Eltern können die Erziehungszeit untereinander aufteilen.
Maßstab ist der Entgeltpunkt: Ein volles Jahr Kindererziehung entspricht rund einem Entgeltpunkt. Der Wert eines Entgeltpunkts (Rentenwert) wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?
Anspruch hat, wer ein Kind erzogen hat – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Der Unterschied liegt in der Höhe, und genau die gleicht die Mütterrente III an. Bisher hängt die Anrechnung am Geburtsjahr des Kindes:
- Kinder ab 1992 geboren: bis zu 36 Monate (3,0 Entgeltpunkte) pro Kind.
- Kinder vor 1992 geboren: bislang bis zu 30 Monate (2,5 Entgeltpunkte) pro Kind.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt durch die Mütterrente III für alle einheitlich 36 Monate – egal, wann das Kind geboren wurde.
Was ändert die Mütterrente III genau?
Die Mütterrente III hebt die anerkannte Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von 30 auf 36 Monate an. Das bringt pro Kind einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt (0,5 EP). Damit sind alle Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleichgestellt.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der drei Reformstufen.
| Reformstufe | Gilt ab | Anerkannte Zeit (Kind vor 1992) | Entgeltpunkte pro Kind |
|---|---|---|---|
| Mütterrente I | 1.7.2014 | 24 Monate | ca. 2,0 |
| Mütterrente II | 1.1.2019 | 30 Monate | 2,5 |
| Mütterrente III | 1.1.2027 (Auszahlung 2028) | 36 Monate | 3,0 |
Quelle: Rentenpaket 2025 / Deutsche Rentenversicherung, 2026.
Wie hoch ist die Mütterrente pro Kind?
Die Höhe ergibt sich aus Entgeltpunkten mal Rentenwert. Der Rentenwert (bundeseinheitlich) steigt zum 1. Juli 2026 von 40,79 € auf 42,52 € pro Entgeltpunkt und Monat – ein Plus von 4,24 %.
Damit ergeben sich für ein vor 1992 geborenes Kind diese Beträge pro Monat (auf Basis 42,52 €):
| Anrechnung pro Kind (vor 1992) | Entgeltpunkte | Monatlicher Rentenanteil (brutto) |
|---|---|---|
| Aktuell (bis Mütterrente III) | 2,5 | 106,30 € |
| Ab Mütterrente III (2027) | 3,0 | 127,56 € |
| Zuwachs durch Mütterrente III | +0,5 | +21,26 € |
Brutto, vor Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 €. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2026.
Faustregel: Pro vor 1992 geborenem Kind bringt die Mütterrente III rund 21 € mehr Rente im Monat – bei mehreren Kindern entsprechend mehr.
Wann und wie wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Der Anspruch entsteht zum 1. Januar 2027, die tatsächliche Auszahlung beginnt aber erst 2028. Grund ist der hohe technische Umsetzungsaufwand bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wer schon vor Januar 2028 in Rente ist, verliert dadurch nichts: Die Erhöhung für das Jahr 2027 wird rückwirkend nachgezahlt. Wer ab 2028 erstmals Rente bezieht, bekommt die höhere Anrechnung direkt mit der Rente.
Die folgende Tabelle zeigt, womit Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern rechnen können – Zuschlag pro Monat und mögliche Nachzahlung für das Jahr 2027.
| Kinder (vor 1992) | Zuschlag durch Mütterrente III (mtl.) | Mögliche Nachzahlung für 2027* |
|---|---|---|
| 1 Kind | +21,26 € | ca. 255 € |
| 2 Kinder | +42,52 € | ca. 510 € |
| 3 Kinder | +63,78 € | ca. 765 € |
| 4 Kinder | +85,04 € | ca. 1.020 € |
*Basis: Rentenwert 42,52 €, 12 Monate. Eine mögliche Rentenanpassung zum 1.7.2027 ist nicht berücksichtigt; die exakten Beträge stehen noch nicht final fest. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2026.
Muss ich die Mütterrente beantragen?
In den meisten Fällen nicht: Wer bereits eine Rente bezieht, bekommt die Mütterrente III weitgehend automatisch berechnet und ausgezahlt – ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung wickelt das von sich aus ab.
Sinnvoll ist es trotzdem, die eigenen Kindererziehungszeiten im Rentenkonto zu prüfen. Sind sie nicht vollständig erfasst, solltest du sie bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Wie Kindererziehungszeiten generell wirken, erklärt unser Ratgeber Kindererziehungszeiten – Fragen und Antworten sowie der Überblick Kindererziehung und Rente: Punkte für die Altersvorsorge.
Wird die Mütterrente auf andere Leistungen angerechnet?
Ja, das kann sein. Als Teil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente III auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter oder das Wohngeld angerechnet werden. Dann fällt der tatsächliche Mehrbetrag geringer aus oder entfällt.
Ob das in deinem Fall zutrifft, hängt von deiner Gesamtsituation ab. Im Zweifel hilft eine kostenlose Auskunft der Deutschen Rentenversicherung weiter. Einen breiteren Überblick zur gesetzlichen Rente gibt unser Ratgeber Alles über die Rente.
Fazit: Das bringt die Mütterrente III
Die Mütterrente III stellt Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern endlich gleich: 36 statt 30 Monate, also 3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Das bedeutet rund 21 € mehr Rente pro Kind und Monat.
Der Anspruch gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird ab 2028 – mit Nachzahlung für 2027. Beantragen musst du in der Regel nichts; prüfe aber, ob alle Kindererziehungszeiten in deinem Rentenkonto stehen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Stand: Juni 2026.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: FAQ Mütterrente III
- Rentenpaket 2025 / Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Bundestagsbeschluss vom 5.12.2025)
- Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 € pro Entgeltpunkt (Rentenanpassung 2026)
FAQ
Die Mütterrente III erweitert die anerkannten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 30 auf 36 Monate. Das entspricht einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt pro Kind. Damit werden alle Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleichgestellt.
Der Anspruch entsteht zum 1. Januar 2027. Die tatsächliche Auszahlung beginnt wegen des technischen Aufwands aber erst 2028. Wer vorher in Rente ist, erhält die Erhöhung für 2027 rückwirkend als Nachzahlung.
Pro vor 1992 geborenem Kind kommt ein halber Entgeltpunkt hinzu. Auf Basis des Rentenwerts ab 1. Juli 2026 (42,52 €) sind das rund 21 € mehr Rente im Monat. Bei mehreren Kindern summiert sich der Betrag entsprechend.
Anspruch hat, wer ein Kind erzogen hat – auch Väter, wenn sie das Kind überwiegend erzogen haben. Die Erziehungszeit kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Der Unterschied liegt nur in der Höhe je nach Geburtsjahr, den die Mütterrente III angleicht.













